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Hermann Schaufelberger (1926-2015)

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Das Zollhaus in Wald

Posted on 1. April 2024 by admin

Lieber Leser, hast du dir auch schon Gedanken gemacht, wieso gerade mitten im Walder Dorf ein Zollhaus steht? Wohl ist Wald seit alters ein Grenzdorf gewesen. Früher zwischen den Grafschaften Grüningen und Uznach, später dann an der Grenze von Zürich und St. Gallen. Das hätte aber kaum ein Zollhaus gebraucht, wurden doch eher wenig Waren des täglichen Gebrauchs von auswärts eingeführt. Wenn man der Sache nachgeht, kommt man aber darauf, dass Wald seit 1621 einen Markt besitzt, von den gnädigen Herren der Stadt Zürich den Landleuten auf ihr untertäniges Anhalten und Bitten als Wochenmarkt bewilligt. Die ganze Gegend rundherum musste ihre verkäuflichen Waren wie Getreide Früchte und Gemüse, dann aber auch Butter und Käse sowie alle Rohstoffe und Fertigprodukte der Spinnerei und Weberei, Hanf, Flachs und Wolle, auf den öffentlichen Markt bringen. Um von all diesen Dingen wie auch vom getriebenen Vieh die Abgaben für die gnädigen Herren zu kassieren, wurde eine strenge Marktordnung erlassen und eben dieser Zoller angestellt. Der Zoller hatte aber auch sonst sehr weitgehende Befugnisse. Masse und Gewichte, und für Brot und Fleisch auch eine strenge Qualitätskontrolle, wurden ihm zu kontrollieren auferlegt. Jedes Stück vorbei getriebenes Vieh musste Wegegeld entrichten, und für jeden verkauften Liter Most oder Wein musste Ohmgeld bezahlt werden. Weiter verwaltete der Zoller auch das Getreide, welches an einem Markttag nicht verkauft wurde, und bezog davon zusätzliche Abgaben. Es ist nicht verwunderlich, dass das Volk darüber empört war. Von allem, was auf den Feldern, in den Wäldern und in den Scheunen heranwuchs, musste zuerst der ›Zehnte‹ abgegeben werden. Sei es, dass die Kirche, ein Kloster oder das Ritterhaus Bubikon, oder aber die Grafschaft als weltliche Hoheit diesen ›Zehnten‹ einzog, er drückte in unsern zum Teil kargen Gebieten ohne weitere Steuern schon schwer genug. Nun war mit dem neuen Markt auch noch der Zoll hinzugekommen und empörte hauptsächlich die Sennen und Bauern, welche früher bei ihren Hütten und Scheunen verkauft hatten. Jetzt mussten sie den Weg ins Dorf machen und erst noch namhafte Gebühren entrichten. Es waren ja nicht nur die Hofleute zu Wald, die hier ihre Erzeugnisse feilhalten mussten. Fischenthal, Bäretswil, Rüti, Dürnten, Hinwil, Bubikon und Wetzikon mussten ebenso ihre Erzeugnisse in Wald auf den Markt bringen und hier verzollen. Bei den damals schlechten Strassen ein mühsames Unterfangen, weil nicht verkaufte Waren nur beschränkt für den nächsten Markttag im Dorf gelagert wurden, da anfangs kein Platz vorhanden, später nach dem Bau eines Kornhauses aber die Gebühr zu hoch ausgefallen war (1638). Zwischen zwei Märkten durfte zwar Korn ins Zollhaus gebracht werden, gegen ein Haus- oder Schirmgeld, aber am Markttag erst auf hoheitliches Geheiss an die Käufer abgegeben werden, nachdem alles ordentlich gewogen, gemessen und verzollt war.

Nach Heinrich Hess: «Aus vergangenen Zeiten».

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